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VERSICHERUNGEN
 

Mit Ihrer aktiven Mitgliedschaft in der DJG Deutschen Justiz-Gewerkschaft sind Sie automatisch über verschiedene Gruppenversicherungen abgesichert. Hierzu gehört eine Gruppendiensthaftpflichtversicherung, eine Schlüsselversicherung sowie eine Freizeitunfallversicherung. Weiter haben Sie die Möglichkeit zum Abschluss einer Gruppen-Sterbegeldversicherung.

Gruppendiensthaftpflichtversicherung:

 

Speziell für die DJG-Mitglied haben wir nach eingehender Prüfung unsere Gruppendiensthaftpflichtversicherung bei der DBV Deutsche Beamten-Versicherung AG neu geordnet. Die Versicherung erstreckt sich auf sämtliche aktiven Mitglieder und umfasst nach Maßgabe der Allgemeinen Haftpflicht Bedingungen (AHB) die gesetzliche Haftpflicht in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen als Beamte/Beamtinnen und Tarifangehörige. Wir wollen im Folgenden kurz begründen warum wir diesen Versicherungsschutz für unsere Mitglieder vereinbart haben.

Der Dienstherr muss zwar in aller Regel einem geschädigten Dritten gegenüber für seine Beschäftigten einstehen, hat aber das Recht, jeden in Regress zu nehmen, sofern diese/r grob fahrlässig gehandelt hat. Der Rechnungshof wacht über die Durchsetzung von Regressansprüchen gegen öffentliche Bedienstete besonders streng und vielen Dienstherrn fällt es daher schwer, von der Verfolgung eines Ersatzanspruches abzusehen, wenn die Ersatzpflicht auch nur zweifelhaft ist. Verursacht man einen Schaden, so haftet man unbeschränkt, also nicht nur mit seinem gegenwärtigen, sondern auch mit seinem künftigen Vermögen, Bezügen und Einkommen.

Die Staatshaftung schützt somit keineswegs in allen Fällen vor einer Inanspruchnahme wegen Amtspflichtverletzungen.

Mit der von uns bei der DBV Deutsche Beamten-Versicherung AG abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, werden alle berechtigten Haftpflichtansprüche befriedigt und alle unberechtigten oder übertriebenen Forderungen der Anspruchsteller/innen im Namen des versicherten Mitgliedes, aber auf Kosten und Gefahren des Versicherers abgelehnt. Die Haftpflichtversicherung hat also einen doppelten Zweck:
 

1. Sie hat die Entschädigungen anstelle des Versicherten an die/den Geschädigte/n auszuzahlen, wenn und soweit der Versicherte nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet ist.
 

2. Sie hat die an das versicherte Mitglied gestellten unberechtigten Schadensersatzansprüche von ihm abzuwehren und die sich aus der Ablehnung etwa ergebenden Anwalts-, Gerichts- und sonstigen Kosten zu tragen.
 

Versichert sind u.a. folgende Ersatzleistungen je Schadenereignis (Deckungssummen der Diensthaftpflichtversicherung)

• 10.000.000 Euro pauschal für Personen-/Sachschäden

• 50.000 Euro für Vermögensschäden

• 50.000 Euro für Abhandenkommen von Dienstschlüsseln
 

Der Vertrag wurde zum 01.12.2011 geändert. Die Versicherungsleistungen sind im derzeitigen Mitgliedsbeitrag enthalten.
 

Schadenfälle, die voraussichtlich einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnten, sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, unter kurzer Darlegung des Sachverhaltes über die DJG der DBV Deutsche Beamten-Versicherung AG in Wiesbaden, anzuzeigen. Dabei sind alle Schriftstücke, die in der Schadenssache vorliegen, wie Anspruchsschreiben usw., beizufügen bzw. nachzureichen.


Gruppen-Sterbegeldversicherung:
 

Wir möchten Sie aus aktuellem Anlass auf ein Thema hinweisen, was für viele immer noch ein Tabu ist: die Vorsorge für den Sterbefall. Sicherlich haben Sie in der Presse verfolgt, dass das gesetzliche Sterbegeld sowie die Beihilfe für den Sterbefall zum 01.01.2004 komplett gestrichen wurden. Ständig steigender Vorsorgebedarf und immer noch zahlreiche Anfragen aus ihren Reihen zur Gruppen-Sterbegeldversicherung haben uns veranlasst, Ihnen ein Angebot für diese Vorsorgemöglichkeit zu unterbreiten. Denn aus unserer Sicht ist die private Vorsorge unbedingt erforderlich. Nach Angaben des Bundesverbandes der Bestattungsunternehmen liegen bei realistischer Betrachtung die Kosten einer Bestattung (z.B. Bestatterleistungen, Friedhofsgebühren, Grabstein, Trauerfeier, usw.) zwischen 5.000 und 10.000 EURO. Nutzen Sie die Gelegenheit! Für sich selbst oder auch für Ihre Familienangehörigen. Nach unserem Ermessen ist doch gerade eine gegenseitige finanzielle Absicherung für den Todesfall sinnvoll. Nicht unerwähnt lassen wollen wir in diesem Zusammenhang, dass die von der Bundesregierung beschlossene Besteuerung von Kapitallebensversicherungen keine Anwendung auf unsere Gruppen-Sterbegeldversicherung findet!

Nach dem Angebot können Sie als Mitglied ebenso wie Ihre Familienangehörigen eine Sterbegeldversicherung bis zu 12.500 EURO Versicherungssumme beantragen. Versicherungsträger ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft in Wiesbaden.
 

Die wesentlichen Vorteile unseres Angebotes hier noch einmal im überblick:

• Niedrige Beitrage

• Überschussbeteiligung

• Eintrittsalter bis 80 Jahre

• Keine Gesundheitsprüfung, dadurch garantierte Aufnahme

• Versicherungssummen bis zu 12.500 EURO

• Doppeltes Sterbegeld bei Unfalltod (bei Eintrittsalter bis 74 Jahre)
 

Dieses sehr günstige Angebot erfolgt unter der Voraussetzung, dass möglichst viele Mitglieder der Gruppenversicherung beitreten.

 

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