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HINWEISE ZUR MITGLIEDSCHAFT

Zeitverträge:

 

Läuft ein befristeter Arbeitsvertrag aus und ist keine Weiterbeschäftigung im Bereich der Justiz möglich, entfällt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende für die Mitgliedschaft in der DJG. Die Mitgliedschaft endet dann mit dem Monat, in dem auch der befristete Arbeitsvertrag endet, wenn dies vorher der DJG Landesverband Schleswig-Holstein

e. V. angezeigt wurde.

 

 

Elternzeit:

 

Sind Sie beurlaubt und in Elternzeit, können Sie für die Dauer der Elternzeit das Ruhen der Beitragszahlung beantragen. Nach Antragseingang wird ab nächsten Monat kein Beitrag mehr eingezogen. Sie haben dann jedoch keine Ansprüche auf Rechtsschutz in dienstlichen Angelegenheiten, aus der Diensthaftpflicht-, Dienstschlüssel- und Freitzeitunfallversicherung und auf evtl. Streikgeldunterstützung.

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